Der PartyPass ist eine Initiative des "Netzwerk Neue Festkultur" im Land Baden-Württemberg
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Für die Nutzung des PartyPass musst Du die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren (bitte vorher lesen!):
- Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen.
- Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.
- Die Angaben sind freiwillig, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht.
- Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild wird anerkannt.
- Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) und dem PartyPass kannst Du Dich bei Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter ausweisen.
- Den PartyPass hinterlegst Du und holst ihn beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder ab! Grundsätzlich sind dies für:
- 16 und 17-Jährige spätestens um 24.00 Uhr
- 14 und 15-Jährige spätestens um 22.00 Uhr (allerdings nur bei speziellen Veranstaltungen für Jugendliche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder mit Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes)
- Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar einbehalten und entwertet.
- Der Veranstalter entscheidet selbst, ob er den Zutritt zu seiner Veranstaltung ab 14, 16 oder 18 Jahren zulässt. Der PartyPass ist kein "Berechtigungsausweis".
- Ein nicht rechtzeitig abgeholter Partypass wird an das Bürgermeisteramt/Rahaus weitergeleitet! Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen.




