Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen!
- Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.
- Die Angaben sind freiwillig, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht.
- Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild wird anerkannt.
- Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) UND dem PartyPass kannst Du Dich bei Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter ausweisen.
- Den PartyPass hinterlegst Du und holst ihn beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder ab! Grundsätzlich sind dies für:
- 16 und 17-Jährige spätestens um 24.00 Uhr
- 14 und 15-Jährige spätestens um 22.00 Uhr (allerdings nur bei speziellen Veranstaltungen für Jugendliche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder mit Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes)
- Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar einbehalten und entwertet/vernichtet.
- Der Veranstalter entscheidet selbst, ob er den Zutritt zu seiner Veranstaltung ab 14, 16 oder 18 Jahren zulässt. Der PartyPass ist kein "Berechtigungsausweis".
- Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Bürgermeisteramt/Rathaus bzw. ans Landratsamt weitergeleitet! Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen.
- Für die Verwahrung des PartyPasses kann vom Veranstalter ein Pfand erhoben werden. Dies soll 10 € pro Person nicht übersteigen. Das Pfand wird bei Abholung des PartyPasses bei der Veranstaltung bis 0:30 Uhr an den Inhaber des PartyPasses vollständig zurückgezahlt. Nach 0:30 Uhr wird das verbliebene Pfand mit den nicht abgeholten PartyPässen an die zuständige Gemeinde übergeben. Nur diese darf das Pfand als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Es besteht kein Anspruch des PartyPass-Inhabers auf Rückzahlung.
- Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Bürgermeisteramt/Rathaus bzw. Landratsamt weitergeleitet. Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen
Durch das Akzeptieren dieser AGBs willige ich ein, dass der Veranstalter im Falle eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz meine auf dem PartyPass aufgeführten personenbezogenen Daten an die Gemeinde oder das Landratsamt weiterleitet, welche die Veranstaltung gestattet hat, bzw. auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfindet. Die Gemeinde bzw. das Landratsamt wird meine Daten ausschließlich für den Zweck der Kontaktaufnahme mit meinen Eltern verwenden und anschließend löschen.
Ich bestätige, dass ich meine Eltern darüber informiert habe, dass ich den PartyPass nutzen möchte. Sie haben der Nutzung und diesen AGBs zugestimmt.