Welche Auswirkung hat der PartyPass auf die "Erziehungsbeauftragte Person", also eine Begleitperson? Darf man auch mit PartyPass und einer Begleitperson länger auf dem Fest bleiben?

Grundsätzlich haben PartyPass und "Erziehungsbeauftragte Person" nichts miteinander zu tun. Es steht im Ermessen des Veranstalters (Hausrecht) ob er bei seiner Veranstaltung die "Erziehungsbeauftragte Person" anerkennt oder nicht. Viele Veranstalter sind dazu übergegangen, keine Erziehungsbeauftragungen mehr anzuerkennen, weil viele Fälschungen aufgetaucht sind und dann der Veranstalter wieder in Schwierigkeiten war. Wenn Erziehungsbeauftragung, dann empfehlen wir diese PDF

Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz zum Gaststätten- und Veranstaltungsbesuch

Aktuelles

  • PartyPass App eingestellt +

    Nach dem vielversprechenden Start der PartyPass-App 2018 haben sich leider größere technische Probleme ergeben, die mit dem zur Verfügung stehenden Mehr
  • Presseberichte über die PartyPass App +

    Die PartyPass App ist gestartet. Darüber berichtet auch die Presse, das freut uns! Schwäbische Zeitung - PartyPass wird digital Südkurier - PartyPass Mehr
  • Aktualisierung der AGB +

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den PartyPass wurden aktualisiert. Neu ist der folgende Passus: „Ich willige ein, dass der Veranstalter im Mehr
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