{"id":189,"date":"2024-01-12T09:58:47","date_gmt":"2024-01-12T08:58:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.partypass.de\/?page_id=189"},"modified":"2024-01-12T10:41:44","modified_gmt":"2024-01-12T09:41:44","slug":"nutzungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.partypass.de\/?page_id=189","title":{"rendered":"Nutzungsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"pb__6\">Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen!<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"pb__10 wp-block-list\">\n<li>Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Angaben sind freiwillig, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht.<\/li>\n\n\n\n<li>Nur ein vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllter PartyPass mit einem pers\u00f6nlichen Bild wird anerkannt.<\/li>\n\n\n\n<li>Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) UND dem PartyPass kann sich der Inhaber bei Veranstaltungen, die f\u00fcr Jugendliche unter 18 Jahren zug\u00e4nglich sind, gegen\u00fcber dem Veranstalter ausweisen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der PartyPass wird beim Veranstalter hinterlegt und beim Verlassen der Veranstaltung, sp\u00e4testens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder abgeholt! Grunds\u00e4tzlich sind dies f\u00fcr:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>16 und 17-J\u00e4hrige sp\u00e4testens um 24.00 Uhr<\/li>\n\n\n\n<li>14 und 15-J\u00e4hrige sp\u00e4testens um 22.00 Uhr (allerdings nur bei speziellen Veranstaltungen f\u00fcr Jugendliche von anerkannten Tr\u00e4gern der Jugendhilfe oder mit Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Veranstalter ist zum Zwecke der Nachverfolgung berechtigt, nach 24.00 Uhr die Namen der Personen im Veranstaltungsraum bekannt zu geben, die den PartyPass noch nicht abgeholt haben.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein mit falschen Daten ausgef\u00fcllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, f\u00fcr alle sichtbar einbehalten und entwertet\/vernichtet.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Veranstalter entscheidet selbst, ob er den Zutritt zu seiner Veranstaltung ab 14, 16 oder 18 Jahren zul\u00e4sst. Der PartyPass ist kein &#8222;Berechtigungsausweis&#8220;.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die Verwahrung des PartyPasses kann vom Veranstalter ein Pfand erhoben werden. Dies soll 10 \u20ac pro Person nicht \u00fcbersteigen. Das Pfand wird bei Abholung des PartyPasses bei der Veranstaltung bis 0:30 Uhr an den Inhaber des PartyPasses vollst\u00e4ndig zur\u00fcckgezahlt. Nach 0:30 Uhr wird das verbliebene Pfand mit den nicht abgeholten PartyP\u00e4ssen an die zust\u00e4ndige Gemeinde \u00fcbergeben. Nur diese darf das Pfand als Bearbeitungsgeb\u00fchr einbehalten. Es besteht kein Anspruch des PartyPass-Inhabers auf R\u00fcckzahlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das B\u00fcrgermeisteramt\/Rathaus bzw. ans Landratsamt weitergeleitet! Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht des Versto\u00dfes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der R\u00fcckgabe k\u00f6nnen Geb\u00fchren anfallen und\/oder ein Gespr\u00e4ch anberaumt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading pb__1\">Einwilligungserkl\u00e4rung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"pb__8\">Durch das Akzeptieren dieser AGBs willige ich zu folgenden Punkten ein:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"pb__8 wp-block-list\">\n<li>Der Veranstalter darf im Falle eines Versto\u00dfes gegen das Jugendschutzgesetz meine auf dem PartyPass aufgef\u00fchrten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Nachverfolgung bei der Veranstaltung und im Nachgang an die Gemeinde oder das Landratsamt weiterleiten, welche die Veranstaltung gestattet hat, bzw. auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfindet. Die Gemeinde bzw. das Landratsamt (Jugendamt) wird meine Daten f\u00fcr den Zweck der Kontaktaufnahme mit meinen Eltern verwenden und anschlie\u00dfend l\u00f6schen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Veranstalter darf, wenn ich den PartyPass bis 24:00 Uhr nicht abgeholt habe, meinen Namen im Veranstaltungsraum \u00f6ffentlich durchsagen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Veranstalter darf das evtl. erhobene Pfand einbehalten und an die zust\u00e4ndige Gemeinde \u00fcbergeben, wenn ich den PartyPass nicht rechtzeitig (bis sp\u00e4testens 0:30 Uhr) abgeholt habe. Ich habe keinen Anspruch auf Erstattung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Gemeinde oder eine andere Beh\u00f6rde darf meine Eltern auf den Versto\u00df gegen die Anwesenheitszeiten des Jugendschutzgesetzes aufmerksam machen. Die Beh\u00f6rde kann eine Bearbeitungsgeb\u00fchr erheben oder die Eltern zu einem Gespr\u00e4ch vorladen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen! 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