FAQ

  • Was ist der PartyPass? +

    Der PartyPass ist ein "Ersatzausweis", der von Veranstaltern zur Umsetzung des Jugenschutzgesetzes einbehalten werden darf. Der Partypass schließt eine Lücke, die das neue Personalausweisgesetz geschaffen hat: Die neuen Personalausweise dürfen nicht mehr einbehalten werden, sie müssen bei den jeweiligen Inhabern Mehr
  • Wofür ein PartyPass? +

    Der PartyPass dient zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Er darf vom Ordnungspersonal an der Eingangskontrolle einbehalten und am Ende der Veranstaltung wieder ausgegeben werden. Der PartyPass kann kostenfrei downgeloadet und im pdf-Formular ausgefüllt werden. Dann nur noch ausschneiden und falten - fertig! Mehr
  • Wo krieg' ich den PartyPass? +

    Den PartyPass gibt es NUR hier auf dieser Homepage! Er ist eine geschützte Marke, darf also nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine pdf-Datei steht zum Download bereit, die am eigenen Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden kann/muss. Dazu ist ein Mehr
  • Bilder einfügen +

    Manchmal gibt es das Problem, dass sich Bilder nicht einfügen lassen. Manchmal hängt es mit dem pdf-Reader zusammen. Roland schreibt uns eine kleine Anleitung für den Foxit-Reader: "Beim geöffneten Partypass innerhalb des Foxit-Readers -> Edit (Bearbeiten)-> Add Image (Einfügen)" Beim Adobe-Reader Mehr
  • PartyPass und "Erziehungsbeauftragte Person" +

    Welche Auswirkung hat der PartyPass auf die "Erziehungsbeauftragte Person", also eine Begleitperson? Darf man auch mit PartyPass und einer Begleitperson länger auf dem Fest bleiben? Grundsätzlich haben PartyPass und "Erziehungsbeauftragte Person" nichts miteinander zu tun. Es steht im Ermessen des Mehr
  • Welchen PartyPass lade ich runter? +

    Immer wieder taucht die Frage auf, ob ich als Festbesucher, der ein Fest in einem anderen, als meinem Heimat-Landkreis besuchen will, einen PartyPass des dortigen Landkreises benötige. Antwort: NEIN. Jugendliche laden sich nur einen PartyPass und zwar den des Heimat-Landkreises Mehr
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Bürgermeister und Rathäuser

Der PartyPass setzt auf die Mithilfe der Rathäuser - ohne sie geht es nicht. Die beim Fest zurückgebliebenen PartyPässe werden vom Veranstalter zu dem Rathaus gebracht, das die Gestattung für das Fest ausgestellt hat. Die Rathäuser nehmen die PartyPässe an und machen in einem Anschreiben die Eltern der Jugendlichen darauf aufmerksam, dass der Verdacht einer Verletzung des Jugendschutzgesetzes vorliegt. Da sich das Jugendschutzgesetz in erster Linie an die Sorgebereichtigen von Kindern und Jugendlichen wendet, können Jugendliche nicht für Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden - sondern eben die Verantwortlichen, die den Schutz gewährleisten müssen. Der zurückgebliebene PartyPass kann dann beim Bürgermeisteramt wieder abgeholt werden. In einigen Gemeinden kann das (je nach Hauptsatzung) mit Gebühren verbunden sein. Diese Gebühren haben nichts mit dem PartyPass zu tun (der ist kostenlos) sondern mit dem Arbeitsaufwand der Verwaltung. Erfolgt keine Reaktion der Gemeinde, wird der PartyPass wertlos.

Die Auswertung einer Evaluation bei den Gemeinden, die den PartyPass einsetzen, hat gezeigt, dass je klarer die Reaktion der Gemeindeverwaltung ist, desto weniger PartyPässe zurück bleiben. Bei Gemeinden, die die Eltern zu einem "belehrenden Gespräch" einladen und zudem eine Verwaltungsgebühr verlangen, geht die Anzahl der zurückgebliebenen PartyPässe gehen null. Die Verwaltung kann sich also aussuchen, wie viel Arbeit sie mit der Rückgabe der PartyPässe haben möchte bzw. wofür sie ihr Energie einsetzen möchte.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner.

Wer steht hinter dem PartyPass?

Der PartyPass ist eine Initiative des "Netzwerk Neue Festkultur". In diesem Netzwerk sind derzeit 18 Landrkeise in Baden-Württemberg und einer in Bayern zusammengeschlossen und arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Idee der "Neuen Festkultur". Mitglieder des Netzwerks sind MitarbeiterInnen aus den Bereichen Jugendarbeit/Jugendschutz der Landratsämter, der Polizei, der Kreisjugendringe, von Beratungsstellen und freien Trägern. Die Besetzung in den jeweiligen Landkreisen ist unterschiedlich.

Die Idee PartyPass ist im Landkreis Biberach entstanden: Die dortigen Fachkräfte haben die Idee (die ursprünglich von Jugendlichen kam!) mit dem Jugendhaus Laupheim weiterentwickelt und mit großem Einsatz im "Realbetrieb" getestet und optimiert. Zeitgleich wurde im Landkreis Sigmaringen ein Wettbewerb unter den Veranstaltern für die beste Idee zum Umgang mit dem neuen Personalausweisgesetz ausgeschrieben. Den 1. Preis gewann das Jugendhaus Laupheim mit der Idee des PartyPass. Die Landkreise Sigmaringen und Biberach haben dann zusammen diese Homepage entwickelt und für die Verbreitung der Idee gesorgt. Viele Landkreise des "Landesnetzwerks Neue Festkultur" setzen den PartyPass inzwischen um. Der Zugang ist aber grundsätzlich für alle offen - und auch gewünscht!

Die Initiative "Festkultur", die ihren Ursprung im Landkreis Sigmaringen nahm, hat mit den Projektbausteinen "Fairfest", "PartyPass" und dem landesweiten Netzwerk den 1. Preis beim "Bundeswettbewerb Alkoholprävention" des Bundesgesundheitsministeriums 2013 gewonnen.

Der PartyPass ist eine geschützte Marke. Das deshalb, weil wir wissen wollen, wer den PartyPass einsetzt und wie hoch seine Verbreitung ist. Wir möchten nicht, dass der PartyPass als pdf-Formular auf einer anderen Homepage downloadbar ist, weil wir sonst den Überblick verlieren. Die Beteiligung für einen Landkreis kostet ca. 60 €. Das sind ausschließlich die Honorarkosten für den Grafiker, der die jeweiligen Logos für das Formular einarbeitet. Ansonsten entstehen bislang keine Kosten.

Ansprechpartner für die organisatorischen und konzeptionellen Fragen zum PartyPass:

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Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (auch Fragen zu den Inhalten der Homepage und technische Anfragen)

Was ist der PartyPass?

Party Pass BeispielDer PartyPass ist eine gute Möglichkeit für minderjährige (unter 18) Festbesucher, bei Festen eingelassen zu werden. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, hatte bislang die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Das geht seit Oktober 2010 nicht mehr, als das Personalausweisgesetz geändert wurde.

Nun besteht mit dem PartyPass die Möglichkeit, dass genauso weiterverfahren wird wie bisher: Anstatt des Personalausweises wird der PartyPass (nach Kontrolle, ob die Angaben korrekt sind) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt.

Damit kann das bewährte Verfahren am Einlass einer Veranstaltung weiter praktiziert werden.

Wofür ein PartyPass?

pp-blanko-hintenDer PartyPass dient zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Er darf vom Ordnungspersonal an der Eingangskontrolle einbehalten und am Ende der Veranstaltung wieder ausgegeben werden.

Der PartyPass kann kostenfrei downgeloadet und im pdf-Formular ausgefüllt werden. Dann nur noch ausschneiden und falten - fertig!

Wir können nicht dafür garantieren, dass alle Veranstalter den PartyPass bereits kennen und/oder akzeptieren. Wir arbeiten dran!

Auch für den PartyPass gelten Regeln, die Du beim Download per Mausklick akzeptieren muss. Eine wichtige Regel ist, dass falsche Angaben dazu führen, dass der PartyPass einbehalten und vernichtet wird und der Zugang zur Veranstaltung verweigert werden kann. Also: Wahrheitsgemäße Angaben machen!

Aktuelles

  • PartyPass App eingestellt +

    Nach dem vielversprechenden Start der PartyPass-App 2018 haben sich leider größere technische Probleme ergeben, die mit dem zur Verfügung stehenden Mehr
  • Presseberichte über die PartyPass App +

    Die PartyPass App ist gestartet. Darüber berichtet auch die Presse, das freut uns! Schwäbische Zeitung - PartyPass wird digital Südkurier - PartyPass Mehr
  • Aktualisierung der AGB +

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den PartyPass wurden aktualisiert. Neu ist der folgende Passus: „Ich willige ein, dass der Veranstalter im Mehr
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Jugendschutz aktiv

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