Party Pass BeispielDer PartyPass ist eine gute Möglichkeit für minderjährige (unter 18) Festbesucher, bei Festen eingelassen zu werden. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, hatte bislang die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Das geht seit Oktober 2010 nicht mehr, als das Personalausweisgesetz geändert wurde.

Nun besteht mit dem PartyPass die Möglichkeit, dass genauso weiterverfahren wird wie bisher: Anstatt des Personalausweises wird der PartyPass (nach Kontrolle, ob die Angaben korrekt sind) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt.

Damit kann das bewährte Verfahren am Einlass einer Veranstaltung weiter praktiziert werden.

Aktuelles

  • PartyPass App eingestellt +

    Nach dem vielversprechenden Start der PartyPass-App 2018 haben sich leider größere technische Probleme ergeben, die mit dem zur Verfügung stehenden Mehr
  • Presseberichte über die PartyPass App +

    Die PartyPass App ist gestartet. Darüber berichtet auch die Presse, das freut uns! Schwäbische Zeitung - PartyPass wird digital Südkurier - PartyPass Mehr
  • Aktualisierung der AGB +

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den PartyPass wurden aktualisiert. Neu ist der folgende Passus: „Ich willige ein, dass der Veranstalter im Mehr
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