Wo krieg' ich den PartyPass?

pp-blanko-vorneDer PartyPass gibt es NUR hier auf dieser Homepage!

Er ist eine geschützte Marke, darf also nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine PDF-Datei steht zum Download bereit, die am eigenen Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden kann/muss. Dazu ist ein Programm zur Darstellung von pdf-Dokumenten nötig. Es werden von uns keine persönlichen Daten gespeichert und keine Cookies angelegt.

PartyPass herunterladen.

Infos für Veranstalter

Seit Gültigkeit des neuen Personalausweisgesetzes Ende 2010 haben Sie das Problem, dass Sie die etablierte Vorgehensweise, bei der Eingangskontrolle Ihrer Veranstaltung den Personalausweises von Minderjährigen Besuchern einzubehalten, nicht mehr durchführen können. Für alle Fachleute aus Jugendschutz, Polizei, Security und Veranstaltungsmanagement ein echtes Ärgernis!

Wir haben zusammen mit vielen Fachleuten und Praktikern Lösungen erarbeitet und ausprobiert. Wirklich Erfolg versprechend ist vor allem Eine:

Der PartyPass! Ihn können Sie problemlos einbehalten und Sie haben wieder den Überblick über die Anwesenheit von Minderjährigen bei Ihrer Veranstaltung. Das entbindet Sie nicht davon, die Jugendschutzbestimmungen zu überwachen und darf nicht das einzige Mittel zur Umsetzung des JuSchG sein, aber es ist ein hilfreiches "Werkzeug". Eine Alterskennzeichnung mit farbigen Armbändern, eine ausführliche Einführung für die MitarbeiterInnen beim Fest, Absprachen mit der Polizei im Vorfeld, klare Verträge mit den Security-Unternehmen etc. gehören u.E. auf jeden Fall auch dazu.

Den PartyPass gibt mittlerweile es in zwei Varianten:

1. Der Papier-PartyPass, den Jugendliche auf dieser Homepage herunterladen können.

2. Die PartyPass-App. Jugendliche laden sich vor der Veranstaltung die App herunter. Sie als Veranstalter nutzen die Seite www.partypass-app.de um Ihre Veranstaltung dort einzupflegen. Nähere Infos siehe dort.

Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Papier-Variante des PartyPass.

Was Sie beachten müssen:

  • Weisen Sie in Ihrer Werbung darauf hin, dass Sie den PartyPass für ihre Veranstaltung verlangen.
  • Weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass der PartyPass UND der Personalausweis mitzubringen sind - damit Sie die Daten an der Eingangskontrolle mit dem Personalausweis vergleichen können. Das PartyPass-Logo für Ihre Werbung als jpg herunterladen.
  • Der PartyPass kann von jedem als pdf-Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es gibt zunächst keine Kontrolle, ob die Daten auch korrekt eingetragen sind. Dafür sind Sie an der Eingangskontrolle der jeweiligen Veranstaltung zuständig.
  • Wir haben die AGBs so angelegt, dass Sie an Ihrer Einlasskontrolle berechtigt sind, falsch ausgefüllte PartyPässe einzubehalten bzw. gleich zu vernichten. Tun Sie das NICHT, dann öffenen Sie dem Betrug Tür und Tor! Wir bitten Sie also darum, die Daten peinlich genau zu vergleichen und entsprechend konsequent zu handeln.
  • In den AGBs haben wir außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem falsch ausgefüllten PartyPass eine Verweigerung des Eintritts erfolgt. Das klingt sehr drastisch, wird aber die Wertigkeit des PartyPass und die Motivation, die Daten richtig einzutragen, steigern. Nur wenn alle Einlasskontrollen das konsequent handhaben, wird sich das bei den Jugendlichen schnell herumsprechen und ein Missbrauch wird minimiert.
  • In vielen Landkreisen des "Netzwerk Neue Festkultur" gibt es die Vereinbarung zwischen Veranstaltern und Stadt- und Gemeindeverwaltungen, dass die nicht vor 0:30 Uhr abgeholte Ausweise an die Bürgermeisterämter weitergegeben werden. Die Bürgermeisterämter informieren dann die Eltern. Teilweise erheben die Ordnungsämter eine Gebühr und/oder laden die Eltern zu einem Gespräch ein. Informieren Sie sich in Ihrem Landkreis bzw. bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob eine solche Vereinbarung besteht. Diese Maßnahme zeigt eine spürbare Konsequenz für diejenigen Jugendlichen auf, die die Spielregeln umgehen wollen und bindet die Eltern in die Verantwortung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen mit ein.
  • Eines der größten Probleme für Veranstalter ist, dass die Rückgabe des PartyPass am Ende der Zeitgrenze oftmals zu großen Wartezeiten oder gar zu chaotischen Verhältnissen führt. Abhilfe schaffen eventuell die Hinweise für Veranstalter.
  • Sollten Sie den PartyPass an Ihrer Eingangskontrolle zum "von Hand ausfüllen" bereitlegen (was für eine Übergangszeit in Ordnung ist), dann können Sie ein Formular mit 4 PartyPässen herunterladen. Oder Sie verwenden das Formular zum Ausdruck mit RÜCKSEITE, dieses am Besten gleich auf dickeren Karton ausdrucken. Bitte achten Sie darauf, dass die PartyPässe LESERLICH von Hand ausgefüllt werden und scheuen Sie sich nicht, auch mal einen 2. Pass ausfüllen zu lassen. Eine Rückgabe (auch über das Bürgermeisteramt) ist sonst nicht möglich. Bitte geben Sie "von Hand" ausgefüllte PartyPässe ohne Bild NICHT mehr zurück, sondern vernichten Sie diese, wenn die Jugendlichen die Veranstaltung verlassen mit dem Hinweis, sich zuhause einen PartyPass mit Bild auszudrucken!
  • Wenn Sie von der Idee des PartyPass überzeugt sind, dann helfen Sie uns, ihn weiter zu verbreiten und für ihn zu werben!

 

Infos für Eltern

Sie kennen das als Eltern: Das Jugendschutzgesetz wäre eine tolle Sache, wenn es denn eingehalten würde!

Der PartyPass ist eine Hilfe dafür: Er kann (kostenlos) von unserer Seite geladen und am PC ausgefüllt werden. Der PartyPass ermöglicht in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis den Einlass zu einer Veranstaltung. Der Vorteil ist der, dass der PartyPass an der Einlasskontrolle einbehalten werden darf - das darf man seit der Änderung des Bundespersonalausweisgesetzes mit dem Perso nicht mehr. Der Veranstalter weiß also mit Hilfe des PartyPass ganz genau, welche Jugendlichen zu welcher Zeit noch im Veranstaltungsraum sind. Falls notwendig können "überfällige" Jugendliche sogar namentlich zum Verlassen der Veranstaltung aufgefordert werden, wenn die Zeitgrenzen überschritten werden (meistens reicht die Androhung dieser Maßnahme).

Für Sie als Eltern hat dies den Vorteil, dass Sie relativ sicher sein können, dass bei Veranstaltungen mit PartyPass ein wirkungsvolles Mittel zur Einhaltung der Zeitgrenzen des Jugendschutzgesetztes verwendet wird.

Wir bitten Sie deshalb, ihre Kinder bei der Ausstellung des PartyPasses zu unterstützen!

Allerdings ist der PartyPass nicht mit einem Freibrief zu verwechseln. Bitte nehmen Sie ihre Verantwortung als Eltern wahr und achten Sie darauf, was ihr Kind macht, wo es hin geht, wann es zurück kommt. Wenn ein PartyPass nach dem Fest liegen bleibt wird der Veranstalter diese zum örtlichen Bürgermeisteramt/Rathaus bringen, dieses wiederum wird die Eltern anschreiben und darauf aufmerksam machen, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt oder es kann zu einem Gespräch einladen. Außerdem können Gebühren entstehen.

Achten Sie also als Eltern auch darauf, dass ihr Kind die Veranstaltung auch rechtzeitig wieder verläßt bzw. holen sie es zu einer vereinbarten Zeit ab!

AGB

Nutzungsbedingungen (AGB) für den PartyPass

Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen!

  • Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.
  • Die Angaben sind freiwillig, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht.
  • Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild wird anerkannt.
  • Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) UND dem PartyPass kannst Du Dich bei Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter ausweisen.
  • Den PartyPass hinterlegst Du und holst ihn beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder ab! Grundsätzlich sind dies für:
    • 16 und 17-Jährige spätestens um 24.00 Uhr
    • 14 und 15-Jährige spätestens um 22.00 Uhr (allerdings nur bei speziellen Veranstaltungen für Jugendliche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder mit Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes)
  • Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar einbehalten und entwertet/vernichtet.
  • Der Veranstalter entscheidet selbst, ob er den Zutritt zu seiner Veranstaltung ab 14, 16 oder 18 Jahren zulässt. Der PartyPass ist kein "Berechtigungsausweis".
  • Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Bürgermeisteramt/Rathaus bzw. ans Landratsamt weitergeleitet! Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen.
  • Für die Verwahrung des PartyPasses kann vom Veranstalter ein Pfand erhoben werden. Dies soll 10 € pro Person nicht übersteigen. Das Pfand wird bei Abholung des PartyPasses bei der Veranstaltung bis 0:30 Uhr an den Inhaber des PartyPasses vollständig zurückgezahlt. Nach 0:30 Uhr wird das verbliebene Pfand mit den nicht abgeholten PartyPässen an die zuständige Gemeinde übergeben. Nur diese darf das Pfand als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Es besteht kein Anspruch des PartyPass-Inhabers auf Rückzahlung.
  • Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Bürgermeisteramt/Rathaus bzw. Landratsamt weitergeleitet. Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen

Durch das Akzeptieren dieser AGBs willige ich ein, dass der Veranstalter im Falle eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz meine auf dem PartyPass aufgeführten personenbezogenen Daten an die Gemeinde oder das Landratsamt weiterleitet, welche die Veranstaltung gestattet hat, bzw. auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfindet. Die Gemeinde bzw. das Landratsamt wird meine Daten ausschließlich für den Zweck der Kontaktaufnahme mit meinen Eltern verwenden und anschließend löschen.

Ich bestätige, dass ich meine Eltern darüber informiert habe, dass ich den PartyPass nutzen möchte. Sie haben der Nutzung und diesen AGBs zugestimmt.

Aktuelles

  • PartyPass App eingestellt +

    Nach dem vielversprechenden Start der PartyPass-App 2018 haben sich leider größere technische Probleme ergeben, die mit dem zur Verfügung stehenden Mehr
  • Presseberichte über die PartyPass App +

    Die PartyPass App ist gestartet. Darüber berichtet auch die Presse, das freut uns! Schwäbische Zeitung - PartyPass wird digital Südkurier - PartyPass Mehr
  • Aktualisierung der AGB +

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den PartyPass wurden aktualisiert. Neu ist der folgende Passus: „Ich willige ein, dass der Veranstalter im Mehr
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