Der PartyPass setzt auf die Mithilfe der Rathäuser - ohne sie geht es nicht. Die beim Fest zurückgebliebenen PartyPässe werden vom Veranstalter zu dem Rathaus gebracht, das die Gestattung für das Fest ausgestellt hat. Die Rathäuser nehmen die PartyPässe an und machen in einem Anschreiben die Eltern der Jugendlichen darauf aufmerksam, dass der Verdacht einer Verletzung des Jugendschutzgesetzes vorliegt. Da sich das Jugendschutzgesetz in erster Linie an die Sorgebereichtigen von Kindern und Jugendlichen wendet, können Jugendliche nicht für Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden - sondern eben die Verantwortlichen, die den Schutz gewährleisten müssen. Der zurückgebliebene PartyPass kann dann beim Bürgermeisteramt wieder abgeholt werden. In einigen Gemeinden kann das (je nach Hauptsatzung) mit Gebühren verbunden sein. Diese Gebühren haben nichts mit dem PartyPass zu tun (der ist kostenlos) sondern mit dem Arbeitsaufwand der Verwaltung. Erfolgt keine Reaktion der Gemeinde, wird der PartyPass wertlos.

Die Auswertung einer Evaluation bei den Gemeinden, die den PartyPass einsetzen, hat gezeigt, dass je klarer die Reaktion der Gemeindeverwaltung ist, desto weniger PartyPässe zurück bleiben. Bei Gemeinden, die die Eltern zu einem "belehrenden Gespräch" einladen und zudem eine Verwaltungsgebühr verlangen, geht die Anzahl der zurückgebliebenen PartyPässe gehen null. Die Verwaltung kann sich also aussuchen, wie viel Arbeit sie mit der Rückgabe der PartyPässe haben möchte bzw. wofür sie ihr Energie einsetzen möchte.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner.

Aktuelles

  • PartyPass App eingestellt +

    Nach dem vielversprechenden Start der PartyPass-App 2018 haben sich leider größere technische Probleme ergeben, die mit dem zur Verfügung stehenden Mehr
  • Presseberichte über die PartyPass App +

    Die PartyPass App ist gestartet. Darüber berichtet auch die Presse, das freut uns! Schwäbische Zeitung - PartyPass wird digital Südkurier - PartyPass Mehr
  • Aktualisierung der AGB +

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den PartyPass wurden aktualisiert. Neu ist der folgende Passus: „Ich willige ein, dass der Veranstalter im Mehr
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