• Du brauchst den PartyPass!

    Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für minderjährige (unter 18) Festbesucher, bei Festen eingelassen zu werden. Anstatt des Personalausweises wird der PartyPass abgegeben.
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Und so geht's

 

Herunterladen

Im Download-Bereich das passende Bundesland, den Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde auswählen und anschließend den PartyPass herunterladen.

Ausfüllen

Lade ein Foto in das passende Feld und fülle die Angaben zu deiner Person aus. Da der PartyPass mit deinem Ausweis verglichen wird, sollten die Angaben natürlich stimmen.

Drucken

Den PartyPass ausdrucken und die nächste Party ansteuern. (Für längere Haltbarkeit empfehlen wir den PartyPass zu laminieren.)

 

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der PartyPass? +

    Der PartyPass ist ein "Ersatzausweis", der von Veranstaltern zur Umsetzung des Jugenschutzgesetzes einbehalten werden darf. Der Partypass schließt eine Lücke, die das neue Personalausweisgesetz geschaffen hat: Die neuen Personalausweise dürfen nicht mehr einbehalten werden, sie müssen bei den jeweiligen Inhabern Mehr
  • Wofür ein PartyPass? +

    Der PartyPass dient zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Er darf vom Ordnungspersonal an der Eingangskontrolle einbehalten und am Ende der Veranstaltung wieder ausgegeben werden. Der PartyPass kann kostenfrei downgeloadet und im pdf-Formular ausgefüllt werden. Dann nur noch ausschneiden und falten - fertig! Mehr
  • Wo krieg' ich den PartyPass? +

    Den PartyPass gibt es NUR hier auf dieser Homepage! Er ist eine geschützte Marke, darf also nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine pdf-Datei steht zum Download bereit, die am eigenen Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden kann/muss. Dazu ist ein Mehr
  • Bilder einfügen +

    Manchmal gibt es das Problem, dass sich Bilder nicht einfügen lassen. Manchmal hängt es mit dem pdf-Reader zusammen. Roland schreibt uns eine kleine Anleitung für den Foxit-Reader: "Beim geöffneten Partypass innerhalb des Foxit-Readers -> Edit (Bearbeiten)-> Add Image (Einfügen)" Beim Adobe-Reader Mehr
  • PartyPass und "Erziehungsbeauftragte Person" +

    Welche Auswirkung hat der PartyPass auf die "Erziehungsbeauftragte Person", also eine Begleitperson? Darf man auch mit PartyPass und einer Begleitperson länger auf dem Fest bleiben? Grundsätzlich haben PartyPass und "Erziehungsbeauftragte Person" nichts miteinander zu tun. Es steht im Ermessen des Mehr
  • Welchen PartyPass lade ich runter? +

    Immer wieder taucht die Frage auf, ob ich als Festbesucher, der ein Fest in einem anderen, als meinem Heimat-Landkreis besuchen will, einen PartyPass des dortigen Landkreises benötige. Antwort: NEIN. Jugendliche laden sich nur einen PartyPass und zwar den des Heimat-Landkreises Mehr
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PartyPässe im Umlauf

Das Download Archiv enthält aktuell 31 PartyPässe in 6 Bundesländern. Bis heute wurden diese 853.913 mal heruntergeladen.

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