Veranstalter

Seit Gültigkeit des neuen Personalausweisgesetzes Ende 2010 haben Sie das Problem, dass Sie die etablierte Vorgehensweise, bei der Eingangskontrolle Ihrer Veranstaltung den Personalausweises von Minderjährigen Besuchern einzubehalten, nicht mehr durchführen können. Für alle Fachleute aus Jugendschutz, Polizei, Security und Veranstaltungsmanagement ein echtes Ärgernis!

Wir haben zusammen mit vielen Fachleuten und Praktikern Lösungen erarbeitet und ausprobiert. Wirklich Erfolg versprechend ist vor allem Eine:

Der PartyPass!

Ihn können Sie problemlos einbehalten und Sie haben wieder den Überblick über die Anwesenheit von Minderjährigen bei Ihrer Veranstaltung. Das entbindet Sie nicht davon, die Jugendschutzbestimmungen zu überwachen und darf nicht das einzige Mittel zur Umsetzung des JuSchG sein, aber es ist ein hilfreiches „Werkzeug“. Eine Alterskennzeichnung mit farbigen Armbändern, eine ausführliche Einführung für die MitarbeiterInnen beim Fest, Absprachen mit der Polizei im Vorfeld, klare Verträge mit den Security-Unternehmen etc. gehören u.E. auf jeden Fall auch dazu.

Was Sie beachten müssen

  • Weisen Sie in Ihrer Werbung darauf hin, dass Sie den PartyPass für ihre Veranstaltung verlangen.
  • Weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass der PartyPass UND der Personalausweis mitzubringen sind – damit Sie die Daten an der Eingangskontrolle mit dem Personalausweis vergleichen können.
  • Der PartyPass kann von jedem als pdf-Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es gibt zunächst keine Kontrolle, ob die Daten auch korrekt eingetragen sind. Dafür sind Sie an der Eingangskontrolle der jeweiligen Veranstaltung zuständig.
  • Wir haben die AGBs so angelegt, dass Sie an Ihrer Einlasskontrolle berechtigt sind, falsch ausgefüllte PartyPässe einzubehalten bzw. gleich zu vernichten. Tun Sie das NICHT, dann öffenen Sie dem Betrug Tür und Tor! Wir bitten Sie also darum, die Daten peinlich genau zu vergleichen und entsprechend konsequent zu handeln.
  • In den AGBs haben wir außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem falsch ausgefüllten PartyPass eine Verweigerung des Eintritts erfolgt. Das klingt sehr drastisch, wird aber die Wertigkeit des PartyPass und die Motivation, die Daten richtig einzutragen, steigern. Nur wenn alle Einlasskontrollen das konsequent handhaben, wird sich das bei den Jugendlichen schnell herumsprechen und ein Missbrauch wird minimiert.
  • In vielen Landkreisen des „Netzwerk Neue Festkultur“ gibt es die Vereinbarung zwischen Veranstaltern und Stadt- und Gemeindeverwaltungen, dass die nicht vor 0:30 Uhr abgeholte Ausweise an die Bürgermeisterämter weitergegeben werden. Die Bürgermeisterämter informieren dann die Eltern. Teilweise erheben die Ordnungsämter eine Gebühr und/oder laden die Eltern zu einem Gespräch ein. Informieren Sie sich in Ihrem Landkreis bzw. bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob eine solche Vereinbarung besteht. Diese Maßnahme zeigt eine spürbare Konsequenz für diejenigen Jugendlichen auf, die die Spielregeln umgehen wollen und bindet die Eltern in die Verantwortung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen mit ein.
  • Eines der größten Probleme für Veranstalter ist, dass die Rückgabe des PartyPass am Ende der Zeitgrenze oftmals zu großen Wartezeiten oder gar zu chaotischen Verhältnissen führt. Abhilfe schaffen eventuell die Hinweise für Veranstalter.
  • Sollten Sie den PartyPass an Ihrer Eingangskontrolle zum „von Hand ausfüllen“ bereitlegen (was für eine Übergangszeit in Ordnung ist), dann können Sie ein Formular mit 4 PartyPässen herunterladen. Oder Sie verwenden das Formular zum Ausdruck mit RÜCKSEITE, dieses am Besten gleich auf dickeren Karton ausdrucken. Bitte achten Sie darauf, dass die PartyPässe LESERLICH von Hand ausgefüllt werden und scheuen Sie sich nicht, auch mal einen 2. Pass ausfüllen zu lassen. Eine Rückgabe (auch über das Bürgermeisteramt) ist sonst nicht möglich. Bitte geben Sie „von Hand“ ausgefüllte PartyPässe ohne Bild NICHT mehr zurück, sondern vernichten Sie diese, wenn die Jugendlichen die Veranstaltung verlassen mit dem Hinweis, sich zuhause einen PartyPass mit Bild auszudrucken!
  • Wenn Sie von der Idee des PartyPass überzeugt sind, dann helfen Sie uns, ihn weiter zu verbreiten und für ihn zu werben!